FRONTLEUCHTEN H7 7XL LED 5000 LM - PRO PAAR - REIN WEIß

Art.:
40631
109,00 €
Je nach Lieferadresse kann die Mehrwertsteuer an der Kasse variieren. Mehr Info
Auf Lager
Nur noch 4 verfügbar
FRONTLEUCHTEN H7 7XL LED 5000 LM - PRO PAAR - REIN WEIß kann in Schritten von 1 gekauft werden
So berechnen Sie die Versandkosten
Beschreibung
- Farbe: Reines Weiß
- 8 Chips 2 Seiten
- Paarweise verkauft
 
Durch die Verwendung von LED-Lampen anstelle von Halogen- oder Glühbirnen können Sie von einer viel stärkeren und gleichmäßigeren Ausleuchtung profitieren und gleichzeitig den Stromverbrauch deutlich reduzieren, wodurch die Lichtmaschine, der Lichtstrahl, der Komodo Ihres OLDTIMERS erhalten bleibt.
 
Die Anpassung von LEDs an neuere Fahrzeuge wird auch die Sicherheit verbessern, indem die Leistung des Lichtstrahls erhöht wird, um die Sicherheit im Nachtfahrbetrieb zu erhöhen.
 
Zur Erinnerung: Die Lichtleistung einer LED wird in LUMEN (lm) gemessen, ein traditioneller H7-Glühfaden 12v /55w, der ungefähr überträgt. 900 lm, mit einem Verbrauch von etwa 4 Ampere pro Lampe.
 
Diese NEUE GENERATION-Lampe H7-7XL+ gibt mindestens 5000 lm 35W bei 12V ab. Die Summe der 2 Lampen beträgt 10.000 lm A Leistung, die selten erreicht wird.
 
Die Lebensdauer von LED-Lampen wird auf 20 bis 30000 Stunden geschätzt, sie ist viel länger als die von herkömmlichen Lampen (2 bis 3000 Stunden).
 
Die Entscheidung, Ihr Fahrzeug mit LED-Leuchten auszustatten, ist nicht nur ein modisches Thema, sondern vor allem für die Sicherheit und den visuellen Komfort auf der Straße.
Auch die Erhaltung der mechanischen und elektrischen Komponenten des Fahrzeugs ist ein entscheidendes Argument für die Umstellung auf LED.
 
Heute ist der Ersatz von Halogen-, Xenon- und LED-Lampen nach der aktuellen Gesetzgebung nicht erlaubt. In der EU müssen Autoteile nach den UNECE-Spezifikationen für die Verwendung auf öffentlichen Straßen zertifiziert werden. Aktuelle ECE-Zertifikate gelten nur für Halogen-, Xenon- und LED-Lampen, die in Neufahrzeugen eingebaut sind: Es gibt jedoch keine besonderen Zulassungsanforderungen oder Einschränkungen für die Verwendung von nachrüstbaren LED-Lampen auf Privatstraßen.