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FRONTLEUCHTEN H4 4XL LED 4700 LM - PRO PAAR - REIN WEIß

Art.:
40628
68,99 €
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FRONTLEUCHTEN H4 4XL LED 4700 LM - PRO PAAR - REIN WEIß kann in Schritten von 1 gekauft werden
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Beschreibung
- Farbe: Reines Weiß
- Verkauft pro Paar
 
Die Verwendung von LED-Lampen anstelle von Halogenlampen sorgt für eine viel stärkere und gleichmäßigere Ausleuchtung und reduziert den Stromverbrauch erheblich.
 
Die Lichtmaschine oder der Generator, die Strahlen, die Comodos Ihres OLDTIMER werden behalten. Die Anpassung von LEDs an neuere Fahrzeuge wird aufgrund der Leistung des Lichtstrahls auch die Sicherheit verbessern.
 
Zur Erinnerung: Die Lichtleistung einer LED wird in LUMEN (lm) gemessen, einem traditionellen H4-Halogen 55/65 W, emittiert etwa 700/1100 lm und verbraucht etwa 4 Ampere pro Lampe und pro Funktion.
 
Diese H4-4XL LED-Lampe, emittiert ein Mindestpotential von 4700 lm, bei einem Verbrauch von 2 Ampere.
Er hat einen 18 mm langen hinteren Sockel, so dass er ohne Verschiebung nach hinten in die Optik eingesetzt werden kann. Er ist fast identisch mit dem H4-Halogen und kann ohne Änderungen an Stelle des Originals montiert werden. (Plug&Play). Es hat keinen Ballast, es ist das kürzeste H4 auf dem Markt, für diese Leistung und Robustheit....
 
Die Lebensdauer von LED-Lampen wird auf 20 bis 30000 Stunden geschätzt und ist damit wesentlich länger als die herkömmlicher Glühbirnen (2 bis 3000 Stunden).
 
Die Entscheidung, Ihr Fahrzeug mit LED-Leuchten auszustatten, ist nicht nur eine Frage der Mode. Sie dient vor allem der Sicherheit und dem visuellen Komfort auf der Straße.
 
Auch die Beibehaltung der mechanischen Teile des Fahrzeugs ist ein entscheidendes Argument für die Umstellung auf LED.
 
Heute ist der Ersatz von Halogen-, Xenon- und LED-Lampen nach der aktuellen Gesetzgebung nicht erlaubt. In der EU müssen Autoteile nach den UNECE-Spezifikationen für die Verwendung auf öffentlichen Straßen zertifiziert werden. Aktuelle ECE-Zertifikate gelten nur für Halogen-, Xenon- und LED-Lampen, die in Neufahrzeugen eingebaut sind: Es gibt jedoch keine besonderen Zulassungsanforderungen oder Einschränkungen für die Verwendung von nachrüstbaren LED-Lampen auf Privatstraßen.