FRONTLEUCHTEN H1 4XL LED 2500 LM - PRO PAAR

Art.:
40623
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FRONTLEUCHTEN H1 4XL LED 2500 LM - PRO PAAR kann in Schritten von 1 gekauft werden
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Beschreibung
- Farbe: Weiß
- Verkauft pro Paar
 
Die Verwendung von LED-Lampen anstelle von Halogenlampen sorgt für eine wesentlich stärkere und gleichmäßigere Ausleuchtung bei gleichzeitig deutlich reduziertem Stromverbrauch.
 
Die Lichtmaschine, Strahlen, Komodos und Schalter Ihres OLDTIMERS bleiben erhalten. Die Anpassung von LEDs an neuere Fahrzeuge wird aufgrund der Leistung des Lichtstrahls auch die Sicherheit verbessern.
 
Zur Erinnerung: Die Lichtleistung einer LED wird in LUMEN (lm) gemessen, einem traditionellen H1-Halogen 55w, emittiert etwa 900 lm und verbraucht etwa 4 Ampere pro Lampe.
 
Diese H1-4XL LED-Lampe, strahlt mindestens 2500 lm aus, bei einem Verbrauch von 0,85 Ampere.
Er hat einen 21 mm langen hinteren Sockel, der es ermöglicht, ihn in der Optik zu platzieren, ohne sich nach hinten zu verschieben. Er ist fast identisch mit dem H1-Halogen und kann ohne Änderungen an Stelle des Originals montiert werden. (Plug&Play). Sie hat keinen Ballast, sie ist die kürzeste H1 auf dem Markt, für diese Leistung und Robustheit. Er ist für alle Langstreckenstützen geeignet, auch für die schmalsten.
 
Die Lebensdauer von LED-Lampen wird auf 20 bis 30000 Stunden geschätzt und ist damit wesentlich länger als die von herkömmlichen Lampen (2 bis 3000 Stunden).
 
Die Entscheidung, Ihr Fahrzeug mit LED-Leuchten auszustatten, ist nicht nur eine Frage der Mode.
Sie dient vor allem der Sicherheit und dem visuellen Komfort auf der Straße.
Auch die Beibehaltung der mechanischen Teile des Fahrzeugs ist ein entscheidendes Argument für die Umstellung auf LED.
 
Heute ist der Ersatz von Halogen-, Xenon- und LED-Lampen nach der aktuellen Gesetzgebung nicht erlaubt. In der EU müssen Autoteile nach den UNECE-Spezifikationen für die Verwendung auf öffentlichen Straßen zertifiziert werden. Aktuelle ECE-Zertifikate gelten nur für Halogen-, Xenon- und LED-Lampen, die in Neufahrzeugen eingebaut sind: Es gibt jedoch keine besonderen Zulassungsanforderungen oder Einschränkungen für die Verwendung von nachrüstbaren LED-Lampen auf Privatstraßen.